26
Nov
2005

First Class Behandlung von gesetzlich Versicherten mit Krankenzusatzversicherung

Wer als gesetzlich Krankenversicherter bei gesundheitlichen Komplikationen eine First Class Behandlung und keine Massenabfertigung im Krankenhaus moechte, muss eine Krankenzusatzversicherung abschliessen.

Diese bietet dann unter anderem, Behandlung vom Chefarzt oder Spezialisten im Krankenhaus seiner Wahl, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, Krankenhaustagegeld, Behandlung beim Heilpraktiker, Extras für Zahnersatz und –behandlung, Extras für Brillen- und Kontaktlinsen.

Es gibt also eine ganze Reihe von Auswahlmoeglichkeiten. Die Wahl dessen, was gut fuer einen ist, will gut ueberlegt sein.

Da auch die Leistungen und Preise der einzelnen Versicherungen, die eine Krankenzusatzversicherung anbieten, sehr unterschiedlich sein koennen, ist es ratsam zu vergleichen. Fuer einen kostenlosen Online Tarifvergleich benoetigt man meist nicht mehr als 2 Minuten.
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